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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Chartervertrag / Zahlung


Der Chartervertrag kommt nach schriftlicher Bestätigung durch Yachtfeeling und Anzahlung von mindestens 20% der Gesamtsumme durch den Mieter zustande. Die Restsumme ist spätestens vor Fahrtantritt auf das angegebene Konto zu entrichten oder in Bar vor dem Ende der Fahrt zu entrichten. Bei Nichterfüllung obiger Voraussetzung besteht kein Anspruch auf die Ausführung der Buchung. Der Vertragsinhalt ist verbindlich, etwaige Änderungen bedürfen der schriftlichen Form und Akzeptanz durch Mieter und Vermieter.

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2. Rücktrittsrecht des Mieters


Bei einem Rücktritt von der gebuchten Charterfahrt gelten die folgenden €- Beträge oder Prozentsätze von der jeweiligen Vertragssumme als die dem Mieter in Rechnung zustellende Ersatzforderung:

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  • Vor dem 28. Tag der Buchung ist die Stornierung kostenlos.

  • Ab 28. bis 21. Tag vor Chartertermin: 10%

  • Ab 20. bis 7. Tag vor Chartertermin: 20%

  • Ab 6. bis 1. Tag  vor Chartertermin: 50%

  • Am Tag des Chartertermins: 100%

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Der Chartertermin kann von Yachtfeeling bei besonderen Gründen, (Hochwasser, Niederwasser, Starkregen, Starkwind) welche die ordnungsgemäße und sichere Durchführung gefährden, verschoben werden.

Ist eine Verschiebung durch eine begrenzte Aufenthaltsdauer des Mieters im Raum Wien nicht möglich, so ist eine kostenlose Stornierung vorgesehen.

 

3. Haftungsbeschränkungen


Die Benutzung der Charteryacht geschieht auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die an Personen (Mieter oder dessen Begleiter) oder Sachen des Mieters entstehen. Für Schäden die durch den Mieter und dessen Begleiter, an Personen oder der Mietsache entstehen, haftet der Mieter im vollen Umfang.

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4. Charterbedingungen


Sollte es aus technischen-, personellen-, oder witterungsbedingten Gründen zum Ausfall, zur Unterbrechung, zur Verkürzung oder zur Verschiebung der Charterfahrt kommen, haftet der Vermieter nicht für die dem Mieter daraus entstehenden Folgekosten. Bei einem Ausfall der Fahrt aus obigen Gründen werden die Chartergebühren ganz, oder bei einer Verkürzung, anteilig rückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

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5. Betriebszeiten

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Die allgemeinen Betriebszeiten werden mit  1. Juli 2023 bis 30. September 2023 festgelegt.

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6. Allgemein


Den Anordnungen des Schiffsführers, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann der Schiffsführer die Fahrt abbrechen, ohne das dem Mieter hieraus Ansprüche auf eine Rückerstattung der anteiligen Chartergebühr entstehen. Bei übermäßigem Alkoholkonsum der Gäste und einer gleichzeitigen Gefährdung der Charterfahrt kann ebenfalls die Fahrt abgebrochen werden. Der Mieter und dessen Gäste akzeptieren die vor Fahrtantritt bekanntgemachten Verhaltensregeln an Bord. Getränke und Speisen können nur nach schriftlicher Zustimmung von Yachtfeeling durch den Mieter mit an Bord gebracht werden.

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7. Sonstiges


Als Gerichtsstandort wird das Bezirksgericht Schwechat vereinbart, es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Mündliche Absprachen sind nur dann rechtswirksam, wenn diese durch Yachtfeeling schriftlich bestätigt werden. In strittigen Fällen wird jedoch immer eine gütliche Einigung angestrebt.

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Stand 2023

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